Wer aus einem Drittstaat dauerhaft nach Deutschland umzieht, muss seine Fahrerlaubnis eventuell umschreiben lassen.

Umschreibung nach sechs Monaten

Nach Ablauf von sechs Monaten (ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland) erlischt die ausländische Fahrerlaubnis. Danach wird diese nicht mehr anerkannt. Das gilt für Fahrberechtigungen aus Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.

Um weiterhin Autos fahren zu dürfen, benötigt man nach Ablauf der Frist eine deutsche Fahrerlaubnis. Der Ausländische muss dann in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde. 

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