Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
Automatikbeschränkung: Ausbildung und Prüfung der Klasse B ausschließlich auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe.
Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung.
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- In der Fahrschule müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.
- Bei einem anschließenden, mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule, werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland/Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.