Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

A) einer Motorleistung bis 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A2 bei weniger als 2 Jahrem Vorbesitz von A1

Vorgeschriebene Praxiseinheiten

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung
  • Ausweis (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • 12 (6 Erweiterung) Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
03Jul
Motorrad Klassenspezifisch
Thema A1 und A2
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Mittwoch
18:00-21:00 Uhr
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04Jul
Motorrad Klassenspezifisch
Thema A3 und A4
Klicken für weitere Informationen..
Donnerstag
18:00-21:00 Uhr
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