Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2). Gilt für Motorräder von mehr als 50 ccm ohne weitere Einschränkungen.

Besonderheiten beim Aufstieg von A2 auf A:

Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!

Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A oder bei A2 auf A, bei weniger als 2 Jahren Vorbesitz A2

Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung
  • Ausweis (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
  • 12 (6 Erweiterung) Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung (Übungsstunden) Anzahl je nach Bedarf
03Jul
Motorrad Klassenspezifisch
Thema A1 und A2
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Mittwoch
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04Jul
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