Unzufriedenheit oder Wohnortswechsel?

Du musst die Ausbildung nicht bei der Fahrschule fortsetzen, bei der Du einen Ausbildungsauftrag oder einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Wenn du umziehst und deinen Wohnsitz wechselst, ist oft auch ein Wechsel der Fahrschule nötig. Wir können in solchen Fällen die Übersendung deiner Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes veranlassen (innerhalb des TÜV Rheinland).

Generelles

  • Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich. Egal, ob du die Ausbildung noch nicht begonnen hast oder bereits in der Ausbildung bist. Es ist auch egal, ob Du die theoretische Prüfung bereits abgelegt hast oder nicht. Selbst nach einer nicht bestandenen Prüfung kann man noch wechseln.
  • Die Leistungen der bisherigen Fahrschule wie beispielsweise Theoriestunden, Sonderfahrten etc. werden komplett übernommen und müssen bei uns nicht nochmals gemacht werden. Hierzu benötigen wir den Ausbildungsnachweis/Schaltkompetenznachweis deiner alten Fahrschule.
  • Bei Wohnsitzwechsel ist oft auch ein Wechsel der Fahrschule nötig. In solchen Fällen musst du die Übersendung deiner Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes veranlassen.